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Einschätzung:
Ein durchdachtes Wohnraumkonzept ermöglichte das Entstehen dreier Wohneinheiten die durch zweckmäßige Grundrisse mit überschaubaren Grundflächen langfristige Mietzeiten und nahtlose Anschlussvermietungen vermuten lassen. Erwähnenswerte Leerstände hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Mietzahlungen erfolgten regelmäßig und pünktlich.
Fazit:
Guter Allgemeinzustand, strategisch gut gewählte Aufteilung der Gesamtnutzfläche, ein Grundstück welches die Mieter uneingeschränkt nutzen können und eine infrastrukturell ausgeprägte Anbindung an Nah- und Fernverkehr, sowie die unmittelbare Nähe zur Ostsee, sind nicht immer selbstverständliche Features im Bereich des Immobilien-Investments.
Die amtsfreie Kleinstadt befindet sich im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist von Landschaft umgeben und
landwirtschaftlich geprägt. Die nächstgelegenen, infrastrukturell ausgeprägten Städte befinden sich rd. 9 km nordöstlich (Bad Doberan) und ca. 11 km nördlich (Ostseebad Kühlungsborn) entfernt. Kröpelin verfügt über einen eigenen Bahnhof der durch die Regionalbahnlinie RB 11 bedient wird. Die Hansestädte Wismar (35 km), Rostock (22 km), Lübeck (110 km) oder Hamburg (170 km) sind über die A 20 oder B 105 gut zu erreichen. Bad Doberan oder Kühlungsborn mit ihren ausgezeichneten Infrastrukturen oder der Flughafen Rostock/Laage sind nur wenige Autominuten entfernt. Somit sind Urlaub, Sport, Kultur und Shoppen kein Problem. Oder doch lieber der Ostseestrand? In 10 Fahrminuten liegen Sie am malerischen Strand von Kühlungsborn. Für Kinder ein Paradies. Baden, Segeln, Surfen oder Angelfahrten sind hier beliebte Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Gute Voraussetzungen für jeden naturbewussten Menschen oder den gestressten Großstädter.
Gebäude und Ausstattung:
Das Wohnhaus ist 1,5-geschossig gebaut und verfügt über 2 Wohneinheiten im Erdgeschoss sowie 1 Wohneinheit im Dachgeschoss. Sowohl der Baukörper als auch die Wohneinheiten wurden im Jahre 2011 grundlegend saniert. Im Zuge
von Modernisierungsmaßnahmen wurden beispielsweise Bäder erneuert, Bodenbeläge ausgetauscht oder Wände und Decken malermäßig instand gesetzt. Somit verfügen sämtliche Wohnungen, Heiztechnik, Fenster etc. über einen zeitgemäßen Standard, welcher kurz- und mittelfristige Sanierungsarbeiten vermutlich ausschließen. Auf dem überschaubaren Grundstück befindet sich ein Nebengebäude, welches sich für die Mieter als Abstellmöglichkeit von Fährrädern
etc. bestens eignet. Ebenfalls wurde jeder Wohneinheit ein Pkw-Stellplatz zugeordnet.
Hinweis:
Der wirtschaftliche Übergang kann nach Beurkundung bzw. Kaufpreiszahlung nahtlos erfolgen.
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Maklercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Sie ist hälftig vom VERKÄUFER und KÄUFER zu entrichten. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt jeweils von Anpassungen von Steuersatzänderungen. BUSCH-IMMOBILIEN, mit Sitz in 18273 Güstrow, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer und Notarkosten trägt der Käufer.
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Maklercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Sie ist hälftig vom VERKÄUFER und KÄUFER zu entrichten. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt jeweils von Anpassungen von Steuersatzänderungen. BUSCH-IMMOBILIEN, mit Sitz in 18273 Güstrow, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer und Notarkosten trägt der Käufer.
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